Wie Importeure Bio-Importeure werden.


Um Bio-Produkte aus einem Drittland importieren und in der EU vermarkten zu können, müssen Sie Ihre Tätigkeit vertraglich dem Kontrollverfahren unterstellen.

Nach Vertragsabschluss wird Ihnen umgehend eine Kontrollnummer zugeteilt, unter der Sie bei der zuständigen Behörde als Biobetrieb gemeldet werden. Im Formular zur Betriebsbeschreibung stellen Sie Ihren Betrieb dar.

Es folgt ein erster Besuch eines zugelassenen Kontrolleurs in Ihrem Betrieb. Dabei besichtigen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Betrieb und sehen uns Ihre Dokumentation an. Gemeinsam legen wir Maßnahmen fest, die Sie treffen müssen, um die Anforderungen der Verordnung (EG) 834/2007 einzuhalten. Diese betreffen beispielsweise:

* Exporteure, Aufbereitungsbetriebe und Landwirtschaftliche Betriebe im Drittland
* Produkte: Nachweis der Gleichwertigkeit der Erzeugnisse und der Kontrolle, Zertifikate, Warenfluss, Lagerhaltung, Kennzeichung

Im Anschluss an diesen Besuch erstellen wir einen Bewertungsbericht über Ihren Betrieb. Wir helfen Ihnen einen Antrag auf Vermarktungsgenehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Die Behörde entscheidet über den Antrag und stellt Ihnen eine Vermarktungsgenehmigung aus, mit dem Sie die Bioware ordnungsgemäß importieren können.

Der Weg zur Erlangung einer Vermarktungsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) 834/2007

  • Kontrollvertrag gemäß Verordnung (EG) 834/2007
  • Erteilen der EG-Kontrollnummer durch QC&I
  • Meldung bei der Behörde durch QC&I
  • Erstkontrolle des Importeurs
  • Einreichen des Antrages auf Ermächtigung durch QC&I bei der Behörde
  • Erlass einer Vermarktungsgenehmigung durch die Behörde
  • Import der Bio-Ware