Wer seine Erzeugnisse/Produkte mit einer Bio-Kennzeichnung versehen möchte, muss sich seit 1992 einem engmaschigen Kontrollverfahren unterziehen. Eine unabhängige, akkreditierte Öko-Kontrollstelle überwacht den gesamten Werdegang eines Bio-Produktes nach den geltenden EU-Rechtsvorschriften, damit die Verbraucher sicher sein können, dass die jeweiligen Produkte den vorgegebenen Anforderungen entsprechen.
Das Bio-Logo der EU, die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle und die Herkunftsangabe kennzeichnen ein zertifiziertes Bio-Produkt für den Endverbraucher und sorgen für Transparenz.
Gesetzliche Vorgaben regeln nicht nur die Handhabung innerhalb der EU, sondern auch den Import aus Nicht-EU-Ländern. Für den gesetzlichen Rahmen von Erzeugung, Aufbereitung und Kennzeichnung der Bio-Produkte sorgen die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 sowie die Durchführungsverordnungen.
Folgende Kontrollbereiche kontrollieren und zertifizieren wir im Rahmen entsprechend der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848:
A = landwirtschaftliche Erzeugung
AI = landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
B = Verarbeitung von Lebensmitteln, Gastronomie und Catering
C = Import aus Drittländern
D = Vergabe von Tätigkeiten an Dritte
E = Herstellung von Futtermitteln
H = Handel und Lagerung
QC&I GmbH 2023