Der Weg zur Zertifizierung gemäß Verordnung (EG) 834/2007 im Drittland
1. Abschluss eines Kontrollvertrages über die Kontrolle im Drittland
2. Erstkontrolle im Drittland durch QC&I
3. Bestätigung der Konformität, Einreichen der Berichte und Nachweise der Gleichwertigkeit bei der für den in der EU ansässigen Importeur
4. Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung durch die Behörde
5. Import der Bioware in die EU
Um Bio-Produkte aus einem Drittland importieren und in der EU vermarkten zu können, müssen Sie Ihre Tätigkeit vertraglich gebunden dem Kontrollverfahren unterstellen. Aber auch die landwirtschaftlichen Exporteur im Drittland müssen nachweisen, dass Sie den Anforderungen der Verordnung (EG) 834/2007 genügen.
Beim ersten Besuch im Drittland erhebt QC&I alle notwendigen Daten über das Projekt, von dem Sie die Ware beziehen wollen, z.B.:
* Exporteur
* Aufbereitungsbetriebe
* Landwirtschaftliche Betriebe
* Produkte
* Vorgeschichte
* Umweltsituation?
Gemeinsam legen wir die Maßnahmen fest, die nötig sind, um die Verordnung (EG) 834/2007 einzuhalten, so z.B.
* Trennung von "Bio" und "Konventionell" in Produktion, Lagerung, Transport
* Kennzeichnung
* Dokumentation
* Umstellzeit
Nachdem wir die Konformität des Projektes bestätigt haben, können die Kontrollberichte und die Nachweise über die Gleichwertigkeit gemeinsam mit dem Antrag auf Vermarktungsgenehmigung bei der für den Importeur zuständigen Behörde eingereicht werden.
Die Behörde stellt dem Importeur eine Vermarktungsgenehmigung aus, mit dem die Bioware in die EU eingeführt und dort vermarktet werden kann.