Ihr Weg zur Zertifizierung

Alle Unternehmen, die Bio-Erzeugnisse vermarkten wollen - oder als Lageristen oder Abfüller in diesem Prozess involviert sind -, müssen sich dem Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterziehen.

Die Zertifizierungspflicht gilt für folgende Unternehmensbereiche:

•             Ackerbau, Obst-, Gemüse- & Kräuteranbau einschl. Saatgut-/Pflanzgutherstellung, Wildsammlung

•             Tierzucht, Tierhaltung, Aquakultur einschl. Schlachtung,

•             Imkerei

•             Futtermittelherstellung

•             Import / Erstempfang von Erzeugnissen aus Drittländern

•             Ernährungshandwerk, Lebensmittel- & Getränkeindustrie

•             Lebensmittel- & Getränkegroßhandel einschließlich Viehhandel & Handel auf Strecke

•             Lageristen

•             Online-(Einzel-)Handel

•             Gastronomie (deutsche Besonderheit)

•             Heimtierfuttermittel (deutsche Besonderheit)

Das Zertifizierungsverfahren besteht aus fünf Stufen:

1.           Erstellung Betriebsbeschreibung durch das Unternehmen

2.           Überprüfung der vorgelegten Betriebsbeschreibung in der Kontrollstelle

3.           Inspektion vor Ort = Evaluierung durch Kontrolleur / Kontrolleurin

4.           Bewertung = Überprüfung in der Kontrollstelle

5.           Zertifizierung

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der externen Webseiten, auf die wir verweisen, nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen hierauf keine Anwendung finden.