EU-Ebene:
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau legen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit den Mindeststandard für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Bio-Erzeugnissen fest. Gesetzliche Grundlagen für die Zertifizierungspflicht sind: Verordnung (EU) 2018/848 sowie nachgelagerte Rechtsakte.
Link zu Verordnung VO (EU) 2018/848
In der VO (EU) 2017/625, Verordnung zur Durchführung amtlicher Kontrollen werden die Anforderungen an die Durchführung von Bio-Kontrollen in der EU
(gilt für alle Mitgliedsstaaten) festgelegt:
Link zu Verordnung VO (EU) 2017/625
Die delegierten Rechtsakte ändern oder ergänzen Teile der VO (EU) 2018/848; deren Inhalt findet sich wieder in der konsolidierten Fassung der Bio-Basis-Verordnung.
Um auf aktuellem Stand zu bleiben, wählen Sie im Internet die aktuelle konsolidierte Fassung, da die relevanten Änderungen/Ergänzungen aus der delegierten Rechtsakte bereits eingearbeitet sind.
Die Durchführungsrechtsakte kommen zur Verordnung (EU) 2018/848 hinzu (= selbständige Normen); der Inhalt der Durchführungsrechtsakte fließt nicht in die konsolidierte Fassung der Bio-Basis-Verordnung:
Produktion | Allgemeine Produktionsvorschriften | VO (EU) 2020/464 | VO
(EU) 2020/464 (PDF) |
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen erforderlichen Dokumente, der Herstellung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationen |
Kontrolle | Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog | VO (EU) 2021/279 | VO
(EU) 2021/279 (PDF) |
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen |
Produktion | Liste der in der ökologischen Produktion zugelassenen Produkte und Stoffe; Positivliste Bodenverbesserer, Düng- und Pflanzenschutzmittel | VO (EU) 2021/1165 | VO
(EU) 2021/1165 (PDF) |
Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse |
Import | Meldung von Einfuhren, Meldeverfahren/-pflichten, Kontrollbescheinigungen, Teilkontrollbescheinigungen, Dokumentation | VO (EU) 2021/2307 | VO
(EU) 2021/2307 (PDF) |
Vorschriften über die erforderlichen Unterlagen und Mitteilungen für ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse, die zur Einfuhr in die Union bestimmt sind |
Import | Für die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen anerkannte Drittländer und Kontrollbehörde/Kontrollstellen | VO (EU) 2021/2325 | VO
(EU) 2021/2325 (PDF) |
Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind |
Kontrolle | Von Unternehmen und Unternehmensgruppen zu führende Aufzeichnungen; Ausstellung von Zertifikate | VO (EU) 2021/2119 | VO
(EU) 2021/2119 (PDF) |
Festlegung detaillierter Vorschriften über bestimmte von Unternehmern und Unternehmergruppen verlangte Aufzeichnungen und Erklärungen und über die technischen Mittel für die Ausstellung von Zertifikaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern |
Drittland-Unternehmen | Bescheinigung Drittland-Unternehmen, Liste Kontrollstellen | VO (EU) 2021/1378 | VO
(EU) 2021/1378 (PDF) |
Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates |
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D-Ebene:
In Deutschland werden über das Ökolandbaugesetz (ÖLG) die
Vorgaben der europäischen Gesetze umgesetzt bzw. geregelt und
national geltende Besonderheiten erfasst.
Änderung des Öko-Landbaugesetzes
Nach welchen Kriterien eine Kontrollstelle zugelassen und
überwacht wird, ist in der Kontrollstellen ZulassungsVerordnung beschrieben.
Vorgaben zum Kontrollverfahren werden beschrieben. Welche Maßnahmen bei in den Unternehmen festgestellte Abweichungen zu treffen sind, wird über die Öko-Kontrollstellen-Zulassungverordnung geregelt.
Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
Gesetz zur Einführung und Verwendung des Biosiegels
Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Biosiegels
Zuständige Behörde (Ebene Bundesländer):
Die einzelnen Bundesländer überwachen die Tätigkeiten von Kontrollstellen und zertifizierten Unternehmen (föderalistische Überwachung).
Bremen (siehe Niedersachsen, Ausnahme: Meldung von Importen)
Saarland (keine eigene Website für Ökolandbau)