EU-Ebene:

Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau legen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit den Mindeststandard für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Bio-Erzeugnissen fest. Gesetzliche Grundlagen für die Zertifizierungspflicht sind: Verordnung (EU) 2018/848 sowie nachgelagerte Rechtsakte.

Link zu Verordnung VO (EU) 2018/848

In der VO (EU) 2017/625, Verordnung zur Durchführung amtlicher Kontrollen werden die Anforderungen an die Durchführung von Bio-Kontrollen in der EU (gilt für alle Mitgliedsstaaten) festgelegt:

Link zu Verordnung VO (EU) 2017/625

Die delegierten Rechtsakte ändern oder ergänzen Teile der VO (EU) 2018/848; deren Inhalt findet sich wieder in der konsolidierten Fassung der Bio-Basis-Verordnung.

Um auf aktuellem Stand zu bleiben, wählen Sie im Internet die aktuelle konsolidierte Fassung, da die relevanten Änderungen/Ergänzungen aus der delegierten Rechtsakte bereits eingearbeitet sind.

Die Durchführungsrechtsakte kommen zur Verordnung (EU) 2018/848 hinzu (= selbständige Normen); der Inhalt der Durchführungsrechtsakte fließt nicht in die konsolidierte Fassung der Bio-Basis-Verordnung:

Produktion Allgemeine Produktionsvorschriften VO (EU) 2020/464 VO (EU) 2020/464
(PDF)
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen erforderlichen Dokumente, der Herstellung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationen
Kontrolle Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog VO (EU) 2021/279 VO (EU) 2021/279
(PDF)
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Produktion Liste der in der ökologischen Produktion zugelassenen Produkte und Stoffe; Positivliste Bodenverbesserer, Düng- und Pflanzenschutzmittel VO (EU) 2021/1165 VO (EU) 2021/1165 (PDF)
Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
Import Meldung von Einfuhren, Meldeverfahren/-pflichten, Kontrollbescheinigungen, Teilkontrollbescheinigungen, Dokumentation VO (EU) 2021/2307 VO (EU) 2021/2307 (PDF)
Vorschriften über die erforderlichen Unterlagen und Mitteilungen für ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse, die zur Einfuhr in die Union bestimmt sind
Import Für die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen anerkannte Drittländer und Kontrollbehörde/Kontrollstellen VO (EU) 2021/2325 VO (EU) 2021/2325 (PDF)
Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind
Kontrolle Von Unternehmen und Unternehmensgruppen  zu führende Aufzeichnungen; Ausstellung von Zertifikate VO (EU) 2021/2119 VO (EU) 2021/2119
(PDF)
Festlegung detaillierter Vorschriften über bestimmte von Unternehmern und Unternehmergruppen verlangte Aufzeichnungen und Erklärungen und über die technischen Mittel für die Ausstellung von Zertifikaten gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern
Drittland-Unternehmen Bescheinigung Drittland-Unternehmen,  Liste Kontrollstellen VO (EU) 2021/1378 VO (EU) 2021/1378
(PDF)
Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates

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D-Ebene:

In Deutschland werden über das Ökolandbaugesetz (ÖLG) die Vorgaben der europäischen Gesetze umgesetzt bzw. geregelt und national geltende Besonderheiten erfasst.

Öko-Landbaugesetz

Änderung des Öko-Landbaugesetzes

Nach welchen Kriterien eine Kontrollstelle zugelassen und überwacht wird, ist in der Kontrollstellen ZulassungsVerordnung beschrieben.

Vorgaben zum Kontrollverfahren werden beschrieben. Welche Maßnahmen bei in den Unternehmen festgestellte Abweichungen zu treffen sind, wird über die Öko-Kontrollstellen-Zulassungverordnung geregelt.

Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung

Gesetz zur Einführung und Verwendung des Biosiegels

Öko-Kennzeichengesetz

Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Biosiegels

Öko-Kennzeichenverordnung

 

Zuständige Behörde (Ebene Bundesländer):

Die einzelnen Bundesländer überwachen die Tätigkeiten von Kontrollstellen und zertifizierten Unternehmen (föderalistische Überwachung).

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen (siehe Niedersachsen, Ausnahme: Meldung von Importen)

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland (keine eigene Website für Ökolandbau)

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen